Es ist unbedingt erforderlich, zwischen der Besetzung eines Zweitwohnsitzes und der Besetzung eines Hauptwohnsitzes zu unterscheiden. Für diese beiden Fälle gibt es zwei völlig unterschiedliche gesetzliche Regelungen. Die Besetzung wird nämlich erst mit dem Begriff des Hausfriedensbruchs gleichgestellt, wenn die besetzte Immobilie bei der Inbesitznahme des Besetzers als Hauptwohnsitz festgelegt ist. Mehr erfahren über besetzte Immobilien.
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