Gerichtsvollzieher

Nur die Gerichtsvollzieher sind befugt, die Besetzer hinauszuweisen. Sie sind daher unerlässliche Partner für Squat Solutions.

Um ein Räumungsverfahren gegen die Besetzer einzuleiten, muss der Eigentümer des besetzten Wohnraums einerseite nachweisen, dass seine Immobilie besetzt ist, und andererseits die genaue Identität von wenigstens einem Besetzer ohne Rechtstitel in den Räumlichkeiten einholen. Die Besorgung der Identität des Besetzers erweist sich manchmal als sehr schwierig und erfordert die durch den Zustellbeamten erfolgte Übergabe einer gerichtlichen Aufforderung.

Benötigen Sie einen Gerichtsvollzieher? Dann müssen Sie nun einen Justizkommissar beauftragen. Seit dem 1. Juli 2022 werden nämlich Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieher zu Justizkommissaren.

Seit dem 1. Februar 2022 können Sie sich in allen Phasen des Verwaltungsverfahrens zur Räumung von Hausbesetzern von einem Justizkommissar begleiten lassen.

Diese Unterstützung sieht unter anderem Folgendes vor:

  • die Feststellung der illegalen Besetzung ;
  • die Begleitung bei der Einreichung der Beschwerde ;
  • das Verfassen des Antrags an den Präfekten und die Begleitung der Schritte bei der Präfektur.

Auf der Grundlage der eingeholten Beweismaterialien reichen die Anwälte beim Amtsgericht am Wohnsitz der besetzten Immbilie eine Räumungsklage durch Zustellung des Zustellbeamten an die Besetzer ein.

Wenn alles gut verläuft, ordnet der Richter die Räumung der Besetzer an. Wenn die Räumlichkeiten am Stichtag der Räumungsaufforderung immer noch besetzt sind, beantragt der Gerichtsvollzieher bei der Präfektur des Départements den Einsatz der öffentlichen Gewalt.

Alexandre Alleno, Gerichtsvollzieher

In der Pariser Region arbeiten wir mit Alexandre Alleno. Er ist Gerichtsvollzieher in Montreuil und in zahlreichen Bereichen tätig, insbesondere im Bereich der Zustellung von Urkunden, Feststellungsprotokollen, juristischer Beratung. Er ist ein unerlässlicher Ansprechpartner beim Räumungsverfahren gegen Besetzer.

www.huissier-93.fr