Niemand hat das Recht, Selbstjustiz zu üben. Wenn ein Eigentümer einen Besetzer selbst hinauswirft, kann dieser Anzeige gegen ihn wegen Hausfriedensbruch erstatten. Nach dem französischen Zivilgesetz (Artikel 102), ist der Wohnsitz der Ort, wo die Person ihre Hauptniederlassung hat. Demnach ist Ihre zweites Haus, das nicht Ihr Hauptwohnsitz ist, zum Hauptwohnsitz des Besetzers geworden.
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