Warum dauert das Räumungsverfahren für Besetzer so lange?

Bei der Besetzung stehen sich zwei Grundrechte gegenüber: das Recht auf Eigentum und das Recht auf Wohnung. Die Besetzung wird erst mit dem Begriff des Hausfriedensbruchs gleichgestellt, wenn die besetzte Immobilie bei der Inbesitznahme des Besetzers als Hauptwohnsitz festgelegt ist.

Der Kassationshof (Strafkammer, 22. Januar 1997, 95-81.186) ist der Auffassung, dass die Besetzer keinen Hausfriedensbruch begehen, obwohl sie gewaltsam in ein Apartment eindringen, wenn sich in der Wohnung keine Möbel befinden, entweder weil die Immobilie gerade erst fertiggestellt wurde oder weil man sich in der Zeit zwischen zwei Vermietungen befindet oder weil der Abriss der Immobilie zugesagt wurde. Eine leere und unbewohnte Wohnung kann nicht als ein Domizil betrachtet werden. Mehr erfahren über besetzte Immobilien.