Um eine Immobilie zu verkaufen, ist die Einstimmigkeit der Miteigentümer erforderlich. Nach Artikel 815 des französischen Zivilgesetzes „kann niemand gezwungen werden, in einer ungeteilten Rechtsgemeinschaft zu bleiben und die Teilung kann immer herbeigeführt werden, es sei denn es liegt ein Gerichtsentscheid oder eine Vereinbarung für den Aufschub vor.“
Ein Miteigentümer kann daher jederzeit aus einer Eigentümergemeinschaft austreten. Es bestehen drei Möglichkeiten:
- Er verkauft seine Anteile an einen anderen Miteigentümer;
- Er verkauft die Immobilie: Die Miteigentümer mit wenigstens 2/3 der Eigentumsanteile wünschen die Veräußerung;
- Er verkauft seine Anteile an einen Dritten.
In Ihrem Fall bleibt die dritte Möglichkeit: Ihre 20 % an den Eigentumsanteilen an Squat Solutions zu verkaufen. Mehr erfahren über den Aufkauf von Miteigentumsanteilen.